Motorfahrzeug-Versicherungen
Bedienung eines Mobiltelefons während der Autofahrt

Während der Lenker am Steuer eine SMS schrieb, kam er um 23.15 Uhr in einer Kurve von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Zaun und fuhr fünf Holzzaunpfähle um.

Wie aus dem Urteil zu entnehmen ist, machte sich der Lenker damit strafbar, da er seine Aufmerksamkeit nicht mehr der Strasse zuwandte und dadurch eine grobe Verkehrsregelverletzung beging. Hätten sich zu gegebenem Zeitpunkt an der betreffenden Stelle ein Fahrradfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer aufgehalten, wäre es zu einem Zusammenstoss gekommen.

Gemäss dem Strassenverkehrsgesetz muss der Führer das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeuges erschwert und hat dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit, insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme, nicht beeinträchtigt wird. Ausserdem darf man die Verkehrssicherheit und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.

Das Bundesgericht bestätigte nun das Urteil der Zürcher Justiz wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Der betroffene forderte eine Verurteilung wegen einfacher Verkehrsregelverletzung (BGE, 6B_666/2009).

Aufgrund des Verstosses gegen die genannten Punkte wurde der Fahrzeugführer zu einer Strafe von 75 Tagessätzen zu CHF 150.- (Total CHF 11'250.-) und einer Busse von CHF 1'000.- verurteilt. Dazu kommen noch die Verfahrenskosten von CHF 2'000.- und ein Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten.

Bei Fragen und für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Martina Rohrbach
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