Berufliche Vorsorge
Der Mindestzinssatz bleibt für das Jahr 2010 bei 2%. Der Bundesrat folgt mit seinem Beschluss der Empfehlung der BVG-Kommission. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind vor allem die langfristige durchschnittliche Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung der Aktien-, Anleihen- und Liegenschaftenerträgen. Gemäss Medienmitteilung sieht der Bundesrat unter anderem wegen der Unsicherheiten über die wirtschaftliche Entwicklung von einer Erhöhung ab. Eine Senkung ist für den Bundesrat angesichts der laufenden Erholung der Finanzmärkte nicht zu rechtfertigen.

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Aurelia Hemmeler
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