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Motorfahrzeug-Versicherung
Unfall durch unbekannte oder nicht versicherte Motorfahrzeuge. Wer hilft?
Der Nationale Garantiefonds Schweiz (NGF) Der Nationale Garantiefonds Schweiz (NGF) kommt für Sach- und Personenschäden auf, die unbekannte oder nicht versicherte Motorfahrzeuge, Anhänger und Fahrräder verursachen, wenn sich der Unfall in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein ereignet hat und sofern keine andere Versicherung (z.B. Kasko-, Unfall-, oder Sozialversicherung) für den Schaden leistungspflichtig ist. Er wird von den Automobilisten durch eine Abgabe finanziert und von den Versicherern mittels Beitrag in der jährlichen Prämie erhoben. Der Nationale Garantiefond Schweiz ist ein Verein. Ihm gehören alle Motorfahrzeug-Versicherer an, die vom Bundesamt für Privatversicherungen die Betriebsbewilligung erhalten haben. Wer ist anspruchsberechtigt? Nur Schweizer oder auch Ausländer? Auf Grund der engen Zusammenarbeit mit dem Comité Européen des Assurances (CEA) und den Bundesbehörden konnte der NGF mit den Garantiefonds der EWR-Mitgliedstaaten ein Abkommen zum verbesserten Schutz von Geschädigten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz abschliessen, das so genannte Zürcher Garantiefondsabkommen. Daher können Staatsangehörige der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein in allen Mitgliedsstaaten des EWR dem jeweiligen Garantiefonds ein solches Ereignis melden und umgekehrt. Jedoch gilt jeweils das Recht des Unfalllandes. Wie muss ein Schadenfall gemeldet werden? Unterschieden wird bei der Anmeldung, ob sich der Schaden in der Schweiz oder im Ausland ereignet hat. Dabei ist folgendes zu beachten: Allgemein • Aufnahme von Polizeirapport an Ort und Stelle (zwingender Vermerk dass Fahrerflucht oder dass es sich um ein nicht versichertes Fahrzeug handelt) • Obligatorischer Selbstbehalt von CHF 1'000.— pro Schadenfall bei Sachschäden. Wegfall sobald durch das Ereignis zusätzlich für einen erheblichen Personenschaden (nötiger Arztbesuch) gehaftet wird • Anmeldung jederzeit und gratis unter 0800 831 831 Unfall im Ausland • Zuständig für die sich im Ausland ereigneten Schadenfälle ist das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB), welches dazu da ist, die Geschädigten zu informieren, welche Regulierungsstellen sich mit den Ansprüchen befassen. • Einige Garantiefonds Europas entschädigen nur Personenschäden. Sofern im Ausland die Nationale Garantiefond-Deckung besteht, kann der NVB die Angelegenheit dem Schweizer NGF weitergeben, der beim ausländischen NGF die Ansprüche für den in der Schweiz wohnhafte Entschädigte geltend macht. Unfall in der Schweiz • Die Entschädigung erfolgt durch den Nationalen Garantiefonds Schweiz und wird direkt von den entsprechenden Sachbearbeitern behandelt. Benötigen Sie noch weitere Informationen? www.nbi.ch. Oder rufen Sie uns an. Gerne sind wir für Sie da. |
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