![]() | |||||||
|
|
|||||||
|
|
Erdbebenversicherung
Die technische Machbarkeit einer schweizweiten Erdbebenversicherung ist geklärt; nun geht es in der nächsten Phase um die politische Umsetzung.
Die Arbeiten der letzten Monate haben ergeben, dass eine landesweite Erdbebenversicherung machbar ist und für die Kunden die günstigste Lösung darstellt. Zurzeit steht die Schaffung der dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen an. Für die Privatversicherer auf Stufe Bund und für die kantonalen Gebäudeversicherer auf kantonaler Ebene müssen jetzt jeweils die Gesetzgebungsprozesse in die Wege geleitet und durchgeführt werden. Diese und die damit verbundenen politischen Meinungsbildungsprozesse können Verzögerungen zur Folge haben und mehr Zeit in Anspruch nehmen als vorgesehen. Ursprünglich war die Einführung auf den 1. Januar 2008 geplant; dann aufgrund obigen Ausführungen auf den 1. Januar 2009 verschoben. Nun ist auch dieses Datum nicht mehr realistisch. Neuer Zieltermin ist der 1. Januar 2010. Die flächendeckende Erdbebenversicherung ist ein gemeinsames Projekt des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV und der Vereinigung kantonaler Feuerversicherer VKF in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Privatversicherungen BPV. Die Schweiz ist durch schwere, wenn auch seltene Erdbeben gefährdet. Erdbeben ist die Naturgefahr mit dem grössten Zerstörungspotential. Nur mit einem angemessenen Versicherungsschutz würden im Fall eines Erdbebens die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um den nötigen Wiederaufbau in Angriff zu nehmen. Es bestehen jedoch gravierende Deckungslücken, weil die meisten Gebäude in der Schweiz nicht gegen Erdbebenschäden versichert sind. Die Erdbebenversicherung soll als weitere Deckung in die bestehende Elementarschadenversicherung eingefügt werden. Eine flächendeckende Erdbebenversicherung ist deutlich günstiger als die bisherige freiwillige individuelle Lösung. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Fabio Alberini Direct 044 4444 29 03 fabio.alberini@fraumuenster.com |
||||||||||||||||||||||