Unfallversicherung gemäss UVG/SUVA
Der Bundesrat hat beschlossen, per 01.01.2008 den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes von CHF 106'800 auf CHF 126'000 anzuheben. Für Arbeitnehmende mit einem Bruttoeinkommen von über CHF 106'800 bedeutet diese Erhöhung eine Verbesserung der Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung. Der Höchstbetrag gilt auch bei der Berechnung der Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung sowie bei den Taggeldern der Invalidenversicherung.

Was heisst das für Sie als Arbeitgeber?
Damit Ende 2008 die Lohndeklarationen für die oblig. Unfallversicherung gemäss UVG und - sofern vorhanden - für die UVG-Zusatzversicherung richtig erstellt werden können, sind rechtzeitig anfangs 2008 die notwendigen Definitionen im Lohnprogramm vorzunehmen. In der UVG-Zusatzversicherung werden die Leistungen nach UVG-Löhnen und Überschusslöhnen unterschieden. Unter 'Überschusslohn' werden folglich ab 01.01.2008 die Lohnbezüge ab CHF 126'000 bis zum Maximallohn gemäss Police verstanden. Eine Anpassung der Versicherungspolicen ist nicht nötig, da der neue gesetzliche Maximallohn automatisch zur Anwendung kommt.


Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


Daniel Bachmann
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