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Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur Ausführung der Dienstleistungen als Versicherungsbroker 1. Fraumünster Insurance Brokers – Ihr Versicherungsbroker Die Fraumünster Versicherungs-Treuhand AG (Register Nr. 10806) und die Fraumünster Vorsorge-Beratung AG (Register Nr. 10815) – nachfolgend FRAUMÜNSTER genannt – sind ungebundene Versicherungs-Vermittlerunternehmungen für alle Versicherungszweige. FRAUMÜNSTER sowie deren Berater verfügen über die notwendige Registrierung zur Ausübung der Brokerdienst-leistungen im Sinne der Schweizer Versicherungs-Aufsichtsgesetzgebung (VAG). 2. Vertragsgegenstand Der Kunde beauftragt FRAUMÜNSTER im Sinne einer auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehung mittels separater Broker-Vereinbarung mit der laufenden Betreuung seiner Versicherungen. Die hiernach aufgeführten Bestimmungen bilden integrierenden Bestandteil der Broker-Vereinbarung, welche nur durch ein von beiden Vertrags-parteien unterzeichnetes Dokument abgeändert oder ergänzt werden kann. 3. Dienstleistungen als Versicherungsbroker FRAUMÜNSTER wird beauftragt, im Namen des Kunden mit Versicherern zu verhandeln, Offerten einzuholen und, nach Genehmigung durch den Kunden, die Versicherungen zu platzieren und zu betreuen. FRAUMÜNSTER berät und betreut den Kunden in allen Versicherungsbelangen, die Bestandteil der Broker-Vereinbarung sind, mit Ausnahme der Rückversicherung. Die Auskünfte der Kundenbetreuer und Fachspezialisten von FRAUMÜNSTER beruhen auf langjähriger Erfahrung als Versicherungsbroker. Sie vermögen eine Rechts-, Kapitalanlage- oder Steuerberatung durch bspw. Anwälte, Banken, Steuerexperten oder durch allfällige Behörden im konkreten Einzelfall nicht zu ersetzen. 4. Zusammenarbeit mit Versicherungsbroker im Ausland Wo dies zur Erfüllung allfälliger Aufgaben aus der Broker-Vereinbarung ausserhalb der Schweiz sinnvoll und notwendig erscheint, ist FRAUMÜNSTER ermächtigt, nach Rücksprache mit dem Kunden mit einem lokalen Versicherungsbroker im Ausland zusammenzuarbeiten. 5. Entschädigung Für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziffer 3 wird FRAUMÜNSTER mit einer marktüblichen Courtage, welche durch den Versicherer bezahlt wird, entschädigt. Andere Entschädigungsformen sind separat zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Für weitergehende Zusatzdienstleistungen, welche auf Wunsch des Kunden erbracht werden, wird FRAUMÜNSTER mit dem Kunden vorgängig ein separates Honorar vereinbaren. Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen (Art. 18 Ziffer 18 MWSTG). Entschädigungen für Dienstleistungen gemäss Ziffer 3 gelten bei einer allfälligen Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter Vorbehalt einer Mehrwertsteuer-Nachforderung. Für die korrekte Abführung allfälliger Steuern des Kunden wie bspw. Versicherungssteuern übernimmt FRAUMÜNSTER keine Haftung. 6. Zusammenarbeit mit Versicherern FRAUMÜNSTER verfügt über Zusammenarbeitsverein-barungen mit allen wesentlichen in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts-/Sammelstiftungen), ist aber im Sinne der Schweizer Versicherungs-Aufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden. FRAUMÜNSTER betreut die Versicherungsverträge des Kunden im Einvernehmen mit den zuständigen Versicherern. FRAUMÜNSTER erbringt in diesem Sinne auch Dienst-leistungen, die zu einer teilweisen Arbeitsentlastung für die Versicherer führen. Die Risikoidentifikation sowie Schadenbehandlung und Schadenerledigung besorgt der zuständige Versicherer in der Regel im Einvernehmen mit FRAUMÜNSTER; auf Wunsch des Kunden unterstützt und begleitet FRAUMÜNSTER den Kunden bei der Schadenbehandlung und Schadenerledigung. Das Inkasso der Prämie erfolgt in der Regel direkt durch den Versicherer. 7. Kundenbetreuung Zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem Kunden werden für die Betreuung seiner Versicherungen – je nach Umfang der Broker-Vereinbarung – die Kundenbetreuer ernannt, welcher diesem als direkte Ansprechpersonen zur Verfügung stehen und dessen Kundenbetreuung übernehmen. Das in der Broker-Vereinbarung als Vertragspartei aufgeführte Unternehmen von FRAUMÜNSTER ist Anlaufstelle im Sinne von Art. 45 Abs. 1 lit. d VAG. 8. Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit FRAUMÜNSTER leistet Gewähr, dass deren Mitarbeitende ihnen anvertraute Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln. Wo zur richtigen Erfüllung der Brokerdienstleistungen eine Datenübertragung ins Ausland notwendig ist, stimmt der Kunde der Übermittlung seiner Daten unter Einhaltung des Datenschutzes durch FRAUMÜNSTER ins Ausland zu. Der Kunde stimmt einer Bearbeitung der Daten durch FRAUMÜNSTER mittels von Versicherern angebotenen Internet-Aplikationen zu, welche der vereinfachten admini-strativen Betreuung der Policen dienen. Sämtliche im Rahmen der Vertragsführung erlangten Daten des Kunden sowie Angaben betreffend dessen Geschäftstätigkeit werden vertraulich behandelt und einzig zum Zwecke der Ausübung der Broker-Vereinbarung bearbeitet. Träger dieser Daten werden bei FRAUMÜNSTER unter Verschluss gehalten und sind lediglich den Mitarbeitenden von FRAUMÜNSTER zugänglich. Gegenüber unbeteiligten Dritten wird uneingeschränkt über den Bestand des Vertragsverhältnisses hinaus striktes Stillschweigen gewahrt. Davon ausgenommen ist eine Weiterleitung der Daten an die Versicherer zwecks Ausschreibung bsw. Erneuerung der Policen sowie im Zusammenhang mit Schadenfällen. 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Broker-Vereinbarung untersteht unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts schweizerischem materiellen Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Sitz des Kunden in der Schweiz zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Ausgabe 09.2006 |
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